Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Diskussionen rund um heidnische Kultpraxis und Heidentum im Alltag
Flipp
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Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Flipp »

Hallo,
und zwar bin ich letztens über eine Diskussion im Social Media Network ,,Instagram'' gestolpert.
In der es um Teilnehmer der Asatru Religion ging.
Einige erklärten das diese zwecks Kulturbewahrung nur den Europäern vorbehalten ist aber ,,Fremde'' gerne etwas von den ,,Göttern'' lernen können.
Andere behaupten das diese Religion offen für alle ist die den Ruf der ,,Götter'' hörten.
Frage :
Ist ersteres Rassistisch ?
Denn ich kann den Standpunkt der Kulturbewahrung gut verstehen.
Andererseits kann ich mich mit der zweiten Aussage besser Identifizieren.

Danke für Antworten,

Gruß Phillipp
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Nebelwolf
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Nebelwolf »

Gabs diese Diskussion nicht schon mal... 1997 oder so? :D
Flipp
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Flipp »

Das weiß ich leider nicht :? =)
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JensHildebrandt
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von JensHildebrandt »

Für mich ist Asatru keine Religion, sondern ein Glaube. Religion engt Dich ein, legt Regeln und Riten und Meinungen oder Verehrung fest. Der Glaube ist frei. Wenn Leute anfangen, das mit Kulturbewahrung, nationaler Identität oder ähnlichem gleichzusetzen versuchen sie damit eine Art Religion aufzubauen und Menschen ihre Interpretation aufzuzwängen. Das hat schon Himmler versucht.
Schlimm genug, dass rechte Spinner versuchen unseren Glauben für ihre Zwecke zu missbrauchen. Bestes Beispiel: Das Attentat in Christchurch. "See you in Valhalla" hat dieses Arschloch in sein Statement geschrieben und bringt damit alle in Misskredit, die sich damit ernsthaft beschäftigen.
Flipp
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Flipp »

Hallo Jens,
Vielen dank das hat mir vieles entschlüsselt,
Das Attentat in Neuseeland, das wusste ich noch gar nicht das der Idiot sowas gerufen hat :x
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Markus Nicklas
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Markus Nicklas »

Guten Tag Leser/in!

Danke für Deine Aufmerksamkeit.

Ich lese Schimpfnamen in Bezug auf den Attentäter in Neuseeland.

Das ärgert mich aus verschiedenen Gründen.

Der Mensch erhält dadurch Aufmerksamkeit. Diese Aufmerksamkeit gebührt den Opfern.

Der Attentäter als Mensch wird dadurch ebenfalls zum Ziel. Und so lange er Mensch ist, ist er Person. Selbst nach Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte ist er noch Mensch und behält diese Würde. Die Benutzung von Schimpfnamen auf seine Person hin stellen diese Würde in Frage. Damit siegt er abermals.

Ich möchte solche Beleidigungen nicht lesen müssen. Weder hier, noch anderswo.

Deswegen blockiere ich im Wiederholungsfall den/die Autor/in. Danke.

Gruß, Markus
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Verdandi42
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Verdandi42 »

@Markus: deine gute Absicht in allen Ehren, aber Attentäter als Spinner oder Idioten zu bezeichnen, finde ich völlig ok.

Die Ausgangsfrage war sinngemäß, ob wir, respektive der Eldaring, eher einer universellen oder einer folkishen Auslegung des Asatru zuneigen. Die Antwort ist einfach: ersteres. Der Eldaring lehnt einen auf biologische Abstammung eingegrenzten Zugang ab. Was zählt ist, wen die Götter rufen und wer sich zu ihnen gerufen fühlt.

Weitere Auskunft gibt unser Selbstverständnis: https://eldaring.de/sample-page/selbstverstaendnis/

Gruß, Petra
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Heidan Frihals
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Heidan Frihals »

Hallo Flipp,

für mich passen "Bewahrung" und "den Ruf der Götter hören" bestens zusammen. Das, was wir wissen, bzw. glauben zu wissen, schreiben wir auf, interpretieren es, diskutieren darüber und leben es. Damit bewahren wir doch eine Sitte, der wir damit aber auch zwangsläufig einen neuzeitlichen, individuellen Anstrich geben. Jeder, der den Ruf der Götter hört und mit dem Herzen dabei ist, ist dabei willkommen. Der Allvater verstößt doch keinen Menschen, weil er nicht aus Europa kommt. Wieso sollte er? Er ist der ALLVater, nicht der NURFÜREINPAARVONEUCHVater.

Der schändliche Attentäter von Christchurch hat mit seinem Statement demonstriert, dass er nichts verstanden hat.
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Markus Nicklas
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Markus Nicklas »

Verdandi42 hat geschrieben: 03.04.2019, 23:36 @Markus: deine gute Absicht in allen Ehren, aber Attentäter als Spinner oder Idioten zu bezeichnen, finde ich völlig ok.

Gruß, Petra
Danke, Petra, danke. Der Mann ist ein Mörder. Und er ist ein Feigling. Und er irrt sich in einigen Punkten seines Denkens, wenn ich die Zitate seiner Erklärung, die ich erinnere, richtig verstanden habe. Dieses Irren hat bestimmt seine Gründe. Meine Irrtümer auch.

Ja, ich spüre auch eine Tendez, meine Ohnmacht gegenüber solch einem Horror mittels Beschimpfungen zum Ausdruck zu bringen, doch das hilft keinem. Weder den Opfern, noch mir, noch irgendeinem Leser. Statt dessen - morgen sollte ich Zeit dafür finden - gucke ich mal, was es für muslimische Gemeinden in Kassel gibt.

Political correctness? Eher nicht. Der Versuch dem Wüten mit heroischer Gelassenheit zu begegnen. In meiner Welt blüht dem Mann ein Jenseits, das ich keinem wünsche. Ist das gerecht? Es ist grauenvoll. Hätte ich den Mut da hinzugehen, um ihm dort beizustehen? Ich weiß es nicht. Mir wird schon übel wenn ich die fiesen Visagen von Extremisten sehe, die auf ihren Hass stolz sind, doch das wiederum hilft mir auch nicht, denn diese Übelkeit wollen die erreichen.

Letzten Freitag habe ich ein Stück Dokutheater über den NSU-Komplex gesehen. Ich spüre die Kälte immer noch.

Trotzdem: :)
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Verdandi42
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Verdandi42 »

Was wissen wir schon über ein Jenseits, und wie es sich - sofern es existiert - für einen Attentäter ausnimmt?

Wozu der Gedanke, so jemandem an welchem Ort auch immer beistehen zu sollen? Der Mann hat, wie irre er auch sein mag, ein Gehirn und die Lizenz, es zu nutzen. Wie wir alle. Ergo ist er verantwortlich für sein Tun.
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Markus Nicklas
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Markus Nicklas »

Verdandi42 hat geschrieben: 04.04.2019, 21:08 Was wissen wir schon über ein Jenseits, und wie es sich - sofern es existiert - für einen Attentäter ausnimmt?

Wozu der Gedanke, so jemandem an welchem Ort auch immer beistehen zu sollen? Der Mann hat, wie irre er auch sein mag, ein Gehirn und die Lizenz, es zu nutzen. Wie wir alle. Ergo ist er verantwortlich für sein Tun.
Genau! :) Ich kann nicht sagen, dass ich etwas wüsste, und ich begegne jedem mit Skepsis, der es meint zu wissen. Doch aufgrund meiner Annahme, kann ich ins Auge fassen zu handeln. Das ist meine Angelegenheit.

Ihm beistehen, weil er ein Mensch ist. Er ist so lange ein Mensch, wie er als solcher erscheint. Ich weiß nicht, wie Strafvollzug in Neuseeland geregelt ist, doch hier ... in Gedenken an meinen herzensguten Bewährungshelfer Ahmad Imran grüßt an dieser Stelle mit

Allahu akbar!
Markus
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volker
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von volker »

Dass hier bei uns im Verein selbstverständlich auch Fremde mitmachen können ist glaube ich hinreichend erklärt worden. Ein Gedanke von mir zu diesem sonderbaren Argument der angeblichen Brauchtumsbewahrung nur durch Einheimische. Wieso eigentlich soll denn nicht auch ein ursprünglich Fremder hiesiges Brauchtum oder den alten Glauben mit bewahren dürfen ? Der könnte das doch sicher genau so gut bewahren wie alle anderen auch. Ich persönlich freue mich wenn Fremde zu uns finden, die sich beteiligen möchten. Anders habe ich es bei unseren Treffen auch noch nie erlebt.
Flipp
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Flipp »

Jap genau so sehe ich das auch.
Steht ja schließlich nirgendwo festgeschrieben wer ,,mitmachen“ darf und wer nicht
Solveigh
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Solveigh »

Aber wie lange ist ein "Fremder", der den Ruf der Götter hört, die hiesigen Bräuche pflegt und somit heimisch geworden ist, denn "fremd"? Für meinen Geschmack nicht mehr. Er ist der Nachbar, Freund, Kollege, der halt zufällig vom anderen Ende der Welt stammt, aber nun durch eigene Entscheidung zu meinem "Volk" gehört.
Tjoralf Andreason
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Re: Recht auf Religionsangehörigkeit fremder ,,Völker''

Beitrag von Tjoralf Andreason »

Dazu hatte ich letztens erst gelesen, dass "Mitgard nur die Grenzen der Sprachen" hat, zumindest erinnere ich mich sinngemäß daran, bestimmt habe ich das hier gelesen =)

Das bringt mich eine Idee weiter, als Vertreter des inklusiven Heidentums:

Die Anrufung "pantheonfremder" Götter und Wesenheiten während eines Rituals geht für mich total in Ordnung. Zum Beispiel überlieferte slawische Entitäten gleichberechtigt neben den norrönen-germanischen. Einfach aus dem Grund, dass beide Kulturen auf dem Landstrich gewirkt haben, auf dem ich aktuell lebe und ich aufgewachsen bin. So fände ich es auch folgerichtig, wenn selbiges für keltische und römische Wesenheiten passieren würde. Allein germanische Götter anzurufen fände ich persönlich zu einseitig.
Liebe Grüße aus der märkischen Heide :mrgreen:
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