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Bestrafungen bei den Germanen
Verfasst: 10.07.2017, 03:54
von Ulson
Hallo Zusammen!
Habe gerade diesen
https://imgur.com/gallery/SYIwc Artikel über Bestrafungen bei den Persern gelesen.
Da habe ich mich gefragt, was für Formen der Bestrafung es bei den Germanen wohl gab.
Natürlich hat man schon vom Blutadler gehört oder irgendwo hab ich auch mal gelesen, dass bestimmte "Straftäter", ich meine es ging um Vergewaltigung, in irgendwelche Dornen geworfen wurden, um dort zu sterben und natürlich das Leute erhängt wurden.
Aber welche Strafen gab es noch bei den Germanen (nicht nur "spektakuläre Exekutionsmethoden" sind gefragt, sondern wirklich alles)?
Und welche Quellen gibt es für die Überlieferungen dieser?
Danke schon mal für eure Antworten!
Gruß,
Ulsan
Verfasst: 10.07.2017, 06:41
von Nebelkrähe
gab es nicht das Ausschließen aus der Gruppe/Stamm? Quasi eine art "Verbannung"?... hab da irgendwas im Hinterkopf
dessen tatsächliche Durchführung
Verfasst: 10.07.2017, 09:13
von Markus Nicklas
[quote='Ulson','index.php?page=Thread&postID=145511#post145511']Blutadler[/quote]
laut meinen Infos nicht als sicher gilt.
Interessanter finde ich die Entwicklung eines Begriffes von Recht, wie es vertreten wurde, und von wem Sanktionen verhängt wurden.
Sicherlich haben die Römer einen entscheidenden Einfluss ausgeübt. Dazu empfehle ich diesen Artikel, den ich allerdings selbst noch nicht gelesen habe.
https://www.academia.edu/8855524/Caesar ... kly_digest
Verfasst: 13.07.2017, 13:26
von volker
Mir sind bekannt :
-Verbannung (z.Bsp. in den nordischen Überlieferungen)
-Vermögensstrafe eher als Wiedergutmachung gedacht, an Hinterbliebene/Betroffene (frühmittelalterliche,salisch fränkische und bayerische Gesetzesaufzeichnungen)
-wohl eher selten und eher in Ausnahmefällen : Todesstrafe mit anschließender Versenkung im Moor bei besonders ehrlosen Verbrechen (frei nach Tacitus)
am Gängigsten war wohl tatsächlich die Vermögensstrafe/Wiedergutmachung und diese wohl auch gar nicht so sehr als Bestrafung, sondern schlicht um hinterbliebenen Witwen,Kindern und Greisen ein Überleben zu sichern, wenn der Familienvater durch Tötung oder schwerer körperlicher Verletzung nicht mehr die Ernährung der Familie übernehmen konnte.
Zu den Vermögensstrafen gibt es diverse Quellen zu entsprechenden "Wehrgeldern" usw. (gestaffelt nach jeweiligem sozialen Status des Verletzten) in den salisch/fränkischen Gesetzessammlungen, ebenfalls in den aufgezeichneten bayerischen Gesetzessammlungen, die allerdings alle erst im Frühmittelalter durch fränkische Schreiber im Auftrag der Frankenkönige aufgezeichnet wurden.
Interessant ist dabei meiner Meinung nach, dass nicht nur der durchaus als modern zu empfindende Gedanke des Ausgleichs und der Wiedergutmachung bereits erkennbar scheint, sondern auch der eher sonderbar anmutende Gedanke, dass innerhalb des frühmittelalterlichen Frankenreichs, zu dem ja fast alle kontinentaleuropäischen Völker des germanischen Kulturkreises gehörten, jeder Straftäter egal in welchem Landes-oder Stammesgebiet er straffällig geworden war, nach seinem eigenen Stammesrecht bestraft wurde. Es galt zu dieser Zeit also wohl das Recht bezogen auf die Person des Straftäters und seiner regionalen Herkunft und nicht wie heute das Recht der jeweiligen Region in dem die Straftat begangen wurde.